Warum Bewertungen zählen
Google nennt Bewertungen ausdrücklich bei der Bekanntheit eines Unternehmens. Noch wichtiger ist der Mensch dahinter: Wer zwischen zwei Betrieben wählt, liest zuerst, was andere erlebt haben.
So bittest du richtig
- Im richtigen Moment: direkt nach dem Termin, wenn der Kunde sich im Spiegel gefällt oder sein Auto glänzt.
- Persönlich: Ein Satz reicht. „Würdest du das kurz bei Google schreiben? Das hilft uns sehr.“
- Ohne Umweg: Leg einen QR-Code zu deiner Bewertungsseite an die Kasse.
- Bei allen: Frag nicht nur die, von denen du Lob erwartest.
- Antworte auf jede Bewertung: auch auf kritische. Das lesen die nächsten Kunden mit.
Was du besser lässt
- Bewertungen kaufen: Das ist unzulässig und kann abgemahnt werden.
- Gutscheine oder Rabatte gegen Bewertung: Das LG Hildesheim hat einen Gutschein für Google-Bewertungen untersagt. Auch Google verbietet solche Anreize.
- Bewertungen von Freunden und Team: Google wertet das als gefälschte Beteiligung.
- Massenmails ohne Einwilligung: Eine Bitte um Bewertung per Mail kann als Werbung gelten (BGH, Urteil vom 10.07.2018, VI ZR 225/17). Frag lieber persönlich.
Das ist eine allgemeine Einordnung und keine Rechtsberatung.